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BZF II Das BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher Sprache.
Ebenso gilt dies für die Bediener einer Bodenfunkstelle, die mit Luftfahrzeugen, die nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen, kommunizieren.
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