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BZF I Das BFZ I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher und englischer Sprache.
Ebenso gilt dies für die Bediener einer Bodenfunkstelle, die mit Luftfahrzeugen, die nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen, kommunizieren.
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