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AZF Das AZF gilt ohne Beschränkung, also für Flüge nach Sichtflugregeln und nach Instrumentenflugregeln, in deutscher und englischer Sprache.
BZF I Das BFZ I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.
Ebenso gilt dies für die Bediener einer Bodenfunkstelle, die mit Luftfahrzeugen kommunizieren, die nach Sichtflugregeln fliegen.
BZF II Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum. Ebenso gilt dies für die Bediener einer Bodenfunkstelle, die mit Luftfahrzeugen kommunizieren, die nach Sichtflugregeln fliegen.
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