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AZF
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst


Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den  Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur  Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit. Es beinhaltet die Berechtigung zur  Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug. Im Sichtflug darf der  Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen.
 


Für den Erwerb des Allgemeinen Funkzeugnisses ist der Besitz des Funkzeugnisses BZF II oder BZF I Voraussetzung.

Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen:

Theoretischer Teil:
Die theoretische Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice Fragen (aus einem 288 Fragen umfassenden Fragenkatalog). Jeder Frage sind 4 Antworten zugeordnet, von denen jeweils eine richtig ist. Um den theoretischen Teil zu bestehen, müssen innerhalb von 30 Minuten mindestens 75% der Fragen korrekt beantwortet werden.

Praktischer Teil:
Simulierter Flug nach Instrumentenflugregeln von einem Verkehrsflughafen zu einem anderen.

Für Inhaber des BZF II umfasst die Prüfung zusätzlich die mündliche Übersetzung eines fachbezogenen englischen Textes ins Deutsche.